Studie zu Abfindungen und Outplacementberatung

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Wenn es um die Kündigung und den Verlust des Arbeitsplatzes geht, denken viele Betroffene zunächst nur anseitig an die Abfindung. Da aus der Presse oft plakative hohe Zahlen genannt werden, machen sich viele Betroffene Hoffnungen auf den sog. "goldenen Handschlag". Das die Realität oft anders aussieht zeigt die KARENT Personalstudie 2009.

So werden in den Fällen in denen ein gesetzlich verankerter Kündigungsgrund vorliegt häufig keine Abfindungen gezahlt. In den Fällen in denen Kündigungsschutz besteht oder aber die Rechtslage unsicher scheint, werden die Abfindungen i.d.R. aus der Beschäftigungszeit, dem Bruttomonatsgehalt und einem Faktor zwischen 0,5 und 2 wie folgt berechnet:

Jahre der Beschäftigung x Monatsgehalt x Faktor = Abfindungszahlung

Wir haben zuletzt in unsere Personalstudie im Augst 2009 über 5000 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen befragt, welche Abfindungen Sie tatsächlich zahlen. Die zusammengefassten Ergebnisse finden Sie in obiger Grafik. Die kompletten Ergebnisse erhalten Sie in den KARENT Büros.

Prüfen Sie im Kündigungsfall immer auch, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Outplacementberatung finanziert. Die Investition zahlt sich fast immer aus, den mit Outplacement finden Sie schneller eine neue Tätigkeit, die meist auch noch besser zu Ihnen passt als die bisherige. >> weiter

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