Förderung von Outplacement gemäß §216a SGBIII
Seit 1.1.2004 wurden in Deutschland die gesetzlichen Regelungen zur Förderung im Rahmen der nach Peter Harz benannten Arbeitsmarktreformen neu gefasst. Die Förderung ist jetzt als Mussleistung der Agenturen für Arbeit ausgestaltet und kann in die Projektkalkulation als feste Planungsgröße einbezogen werden.
Seit 1.1.2011 haben sich die Verfahren bei der Umsetzung durch die Agenturen für Arbeit geändert. Aktuell verfahren die Agenturen noch unterschiedlich bei der Mittelvergabe.
Zwingend vorgeschrieben ist jetzt grundsätzlich ein Beratungstermin bei der lokalen Agentur vor Beginn der Maßnahem und falls möglich auch vor Abschluß des Sozialplanes.
Outplacementmaßnahmen werden nach §216a SGBIII mit maximal 2500,-€ pro Person gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Maßnahme muss noch während der laufenden Beschäftigung der Mitarbeiter erfolgen.
- Der Arbeitgeber muß 50% der anfallenden Kosten tragen.
- Der Anbieter muss das sog. Profiling und Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführen und die Ergebnisse an die Agenturen für Arbeit melden.
- Die Personalanpassung muss die Folge einer Fusion ODER veränderter organisatorischer Abläufe ODER einer Teilbetriebs- ODER Betriebsschließung sein ODER aber einen bestimmten Prozentsatz ab 5% der Mitarbeiter eines Betriebes betreffen.
- Die Kosten müssen angemessen sein. Der Antrag auf Förderung muß vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Agentur eingehen.
Wir haben bereits erfolgreich Anträge auch für einzelne Personen gestellt.
In allen Fällen bereiten wir die Anträge für Sie vor. Bisher wurden über 95% unserer Anträge ohne Rückfragen genehmigt. In den verbleibenden Fällen wurden die Anträge nach Rücksprache genehmigt.
Seit der Neuregelung zum 1.1.2011 empfehlen wir vor Beginn der Maßnahme einen gemeinsamen Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit, bei dem wir Sie gerne begleiten. Das verschafft Rechts- und Planungssicherheit und verhindert Probleme schon im Vorfeld.
* mit freundlicher Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.