Einfluß auf Arbeitsverträge nehmen

Als Führungskraft sollten Sie die Ihnen angebotenen Arbeitsverträge grundsätzlich prüfen lassen. Insbesondere wenn Wettbewerbsverbote, zeitliche Befristungen oder aber eine Tätigkeit als Leitender Angestellter Teil des Arbeitsvertrages sind, sollte eine inhaltliche und rechtliche Prüfung erfolgen.

Sie sollten im Detail verstehen, was Sie unterschreiben.


Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag und weisen Sie ggf. auf Fußangeln hin. Gemeinsam besprechen wir, welche Punkte evtl. nachverhandelt werden sollten und in welchen Bereichen Sie ggf. Entgegenkommen zeigen können. Gerade bei Geschäftsführerverträgen besteht Verhandlungsspielraum zwischen der Vertragslaufzeit, dem Jahresgehalt und der Tantieme, der entsprechend der persönlichen Situation ausgeschöpft werden sollte.

Bei Wettbewerbsverboten ist zu berücksichtigen, auf welche Branchen und Tätigkeiten sich diese im Einzelnen beziehen und welche Leistungen Ihnen im Gegenzug dafür angeboten werden.

Bei Verträgen als Leitender Angestellter verzichten Sie u.U. weitgehend auf Kündigungsschutz. Hier kann ein Zeitvertrag Ihnen mehr Planungssicherheit verschaffen.

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