Gruppenoutplacement und aktive Vermittlung

Im Gruppenoutplacement oder auch in einer Transfergesellschaft unterstützen wir Mitarbeitergruppen bei der beruflichen Neuorientierung. Im Vorfeld beraten wir Personalleiter und Betriebsräte bei der Gestaltung der Transfermaßnahmen, um gemeinsam den besten Transferansatz für die betroffenen Mitarbeiter zu finden.

Die Kombination aus Workshops, Einzelberatungen und aktivem Jobsearch wie im Inversen Headhunting gewährt immer ein Höchstmaß an Erfolgsaussichten für Ihre Mitarbeiter und Kollegen. 

Wir unterstützen Ihre Mitarbeiter und Kollegen bei Restrukturierungen. Wir beraten HR Manager und Betriebsräte. Wir sind AZAV zertifiziert und beantragen die Förderung durch die Agenturen für Arbeit für unsere Auftraggeber.

Schritt 1: Informationsveranstaltung

Möglichst zeitnah im Anschluss an die Kündigungsgespräche informieren wir Ihre Mitarbeiter und Kollegen über die Möglichkeiten und Chancen der Outplacementberatung. Dabei hat sich eine zeitnahe Beratung direkt im Anschluss an die Trennungsgespräche bewährt. Die Betroffenen erhalten neue Perspektiven, sich weiter zu entwickeln. Die verbleibende Belegschaft sieht frühzeitig, dass die Kollegen aufgefangen und begleitet werden.

Schritt 2: Workshops und Profiling

In zweitägigen Workshops mit je 8-10 Teilnehmern vermitteln wir den Teilnehmern grundlegendes Wissen zur beruflichen Neuorientierung und führen das Profiling gemäß §110 SGBIII durch. Die Inhalte unseres Workshops können Sie hier der Beispielagenda entnehmen. Das Profiling ist Voraussetzung für die Förderung durch die Agenturen für Arbeit.

Schritt 3: Individuelles Coaching

In regelmäßigen Einzelberatungen tragen wir der individuellen Situation jedes Mitarbeiters Rechnung. Wir begleiten, fördern und motivieren die Mitarbeiter i.d.R. bis zu einem halben Jahr. In dieser Zeit findet der überwiegende Teil unserer Klienten eine neue, passende Position. Ein kleiner Teil entscheidet sich für die Selbständigkeit.

Schritt 4: Aktiver Jobsearch

Unser KARENT Research Team ist mit allen Arbeitsmarktakteuren vernetzt und kennt die regionalen Arbeitsmarktbedingungen. Es sucht für jeden einzelnen Klienten nach passenden Positionen und stellt den direkten Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern her. Durch enge Zusammenarbeit zwischen Coach und Jobsearch erreichen wir ausgezeichnete Vermittlungsquoten von bis zu 90%. 

Wir beraten Sie gerne bei der Konzeption einer Maßnahme für Ihre Mitarbeiter und Kollegen und sind an 19 Standorten in der DACH Region für Sie da.

Förderung von Outplacement gemäß §110 SGBIII

Die Vorschriften und Verfahren der Förderung von Outplacementmaßnahmen durch die Agenturen für Arbeit unterliegen regelmäßigen Anpassungen. Es werden unterschiedliche Förderungen für die Beratung, die Vermittlung in neue Arbeitsstellen und für berufliche Qualifizierungen gewährt.

Der Höchstsatz der Förderung eines Outplacements beträgt aktuell 50% der Maßnahmekosten bis 5.000,-€ pro Mitarbeiter insgesamt. Realistischer Weise sollten Sie aktuell (Stand: Juni 2021) mit einer Förderung von ca. 1.000,-€ pro Mitarbeiter rechnen.

Zwingend vorgeschrieben ist aktuell ein Beratungstermin bei der lokalen Agentur für Arbeit vor Beginn der Maßnahme und möglichst auch vor Abschluss des Sozialplanes.

Ebenso muss der Träger der Maßnahme nach den Vorschriften AZAV (analog ISO 9000) zertifiziert sein. KARENT hat das Zertifizierungsverfahren 2012 bei Einführung der AZAV erfolgreich durchlaufen und wird regelmäßig auditiert.

Wir beraten Sie gerne bei der Ausgestaltung der entsprechenden Maßnahmen und bereiten auch sämtliche Förderanträge für Sie vor. Unten finden Sie die Fördervoraussetzungen.

Die Förderung von Outplacementmaßnahmen ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Maßnahme muss noch während der laufenden Beschäftigung der Mitarbeiter erfolgen.
  • Der Arbeitgeber muss mindestens 50% der anfallenden Kosten tragen.
  • Der Anbieter muss das sog. Profiling durchführen und nach AZAV zertifiziert sein.
  • Die Personalanpassung muss die Folge einer Fusion ODER veränderter organisatorischer Abläufe ODER einer Teilbetriebs- ODER Betriebsschließung sein ODER aber einen bestimmten Prozentsatz ab 5% der Mitarbeiter eines Betriebes betreffen.
  • Die Kosten müssen angemessen sein.
  • Der Antrag auf Förderung muss vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Agentur eingehen.
  • Vor Beginn der Maßnahme und soweit möglich vor Abschluss des Sozialplanes muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Wir haben umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit den Agenturen für Arbeit.
Seit Einführung der Förderung 2004 wurden über 95% unserer Anträge ohne Rückfragen genehmigt. In allen verbleibenden Fällen wurden die Anträge nach Rücksprache genehmigt.