SGB III - Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel
Leistungen an Arbeitnehmer
Siebter Abschnitt
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Zweiter Unterabschnitt
Allgemeine Leistungen
§ 100 Leistungen
Die allgemeinen Leistungen umfassen die Leistungen zur
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Unterstützung der Beratung und Vermittlung,
Verbesserung der Aussichten auf Teilhabe am Arbeitsleben,
Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung [bis 31.12.2004:, mit Ausnahme der Arbeitnehmerhilfe],
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,
Förderung der Berufsausbildung,
Förderung der beruflichen Weiterbildung.
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