SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Siebter Abschnitt

Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Zweiter Unterabschnitt

Allgemeine Leistungen

 

§ 100 Leistungen

 

    Die allgemeinen Leistungen umfassen die Leistungen zur

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Unterstützung der Beratung und Vermittlung,

Verbesserung der Aussichten auf Teilhabe am Arbeitsleben,

Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung [bis 31.12.2004:, mit Ausnahme der Arbeitnehmerhilfe],

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,

Förderung der Berufsausbildung,

Förderung der beruflichen Weiterbildung.

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