SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Siebter Abschnitt

Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Dritter Unterabschnitt

Besondere Leistungen

Erster Titel

Allgemeines

 

§ 103 Leistungen

 

   Die besonderen Leistungen umfassen

<typolist type="1">

das Übergangsgeld nach den §§ 160 bis 162,

das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht erbracht werden kann,

die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.

aufgehoben

</typolist>

[ab 1.7.2004: Die Leistungen können auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden; § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und § 159 des Neunten Buches finden Anwendung.]

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