SGB III - Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel
Leistungen an Arbeitnehmer
Siebter Abschnitt
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Dritter Unterabschnitt
Besondere Leistungen
Erster Titel
Allgemeines
§ 103 Leistungen
Die besonderen Leistungen umfassen
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das Übergangsgeld nach den §§ 160 bis 162,
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht erbracht werden kann,
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
aufgehoben
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[ab 1.7.2004: Die Leistungen können auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden; § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und § 159 des Neunten Buches finden Anwendung.]