SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Siebter Abschnitt

Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Dritter Unterabschnitt

Besondere Leistungen

Dritter Titel

Teilnahmekosten

 

§ 111 Sonderfälle der Unterbringung und Verpflegung

 

   Wird der behinderte Mensch auswärtig, aber nicht in einem Wohnheim, Internat, einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen oder beim Ausbildenden mit voller Verpflegung untergebracht, so wird ein Betrag in Höhe von 260 Euro monatlich zuzüglich der nachgewiesenen behinderungsbedingten Mehraufwendungen erbracht.

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