SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Achter Abschnitt

Entgeltersatzleistungen

Zweiter Unterabschnitt

Arbeitslosengeld

Dritter Titel

Anspruchsdauer

 

§ 127 Grundsatz

 

   (1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich

<typolist type="1">

nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um ein Jahr erweiterten Rahmenfrist und

dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

</typolist>

Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluss von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.

 

   (2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt

 

 

nach Versicherungs                    und nach Vollendungdes ....     ... Monate

pflichtverhältnissen mit               Lebensjahres  

einer Dauer von insgesamt         

mindestens ... Monaten

         12                                                                                     6                                                                     

 

         16                                                                                     8

 

         20                                                                                     10

 

         24                                                                                     12   

 

         30                                              55                                    15

 

         36                                              55                                    18

 

  

   (2a) (aufgehoben)

 

   (3) (aufgehoben)

 

   (4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht vier Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer.

Deutsch English

Aktuelles

Aktuell führen wir wieder unsere große Personalstudie durch, zu der wir mehr als 10.000 Teilnehmer...

mehr...

Studie zu Abfindungen und Outplacementberatung. Abfindungsfaktor im Schnitt bei 0,68

mehr...

Ihr Arbeitgeber finanziert Ihnen keine Outplacementberatung? Das KARENT Kompaktprogramm ab 2.100,-...

mehr...

Worauf legen Personalentscheider bei der Vorauswahl besonderen Wert? Wir haben nachgefragt!

mehr...

weitere News...