SGB III - Arbeitsförderung -

Erstes Kapitel

Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt

Berechtigte

 

§ 13 Heimarbeiter

 

   Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches).

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