SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Achter Abschnitt

Entgeltersatzleistungen

Zweiter Unterabschnitt

Arbeitslosengeld

Vierter Titel

Höhe des Arbeitslosengeldes

 

[bis 31.12.2004:

 

§ 139 Berechnung und Leistung

 

   Das Arbeitslosengeld wird für die Woche berechnet und für Kalendertage geleistet. Auf jeden Kalendertag entfällt ein Siebtel des wöchentlichen Arbeitslosengeldes. ]

 

[ab 1.1.2005:

 

§ 139 (aufgehoben)

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