SGB III - Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel
Leistungen an Arbeitnehmer
Achter Abschnitt
Entgeltersatzleistungen
Zweiter Unterabschnitt
Arbeitslosengeld
Vierter Titel
Höhe des Arbeitslosengeldes
[bis 31.12.2004:
§ 139 Berechnung und Leistung
Das Arbeitslosengeld wird für die Woche berechnet und für Kalendertage geleistet. Auf jeden Kalendertag entfällt ein Siebtel des wöchentlichen Arbeitslosengeldes. ]
[ab 1.1.2005:
§ 139 (aufgehoben)