SGB III - Arbeitsförderung -

Erstes Kapitel

Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt

Berechtigte

 

§ 15 Ausbildung- und Arbeitsuchende

 

   Ausbildungsuchende sind Personen, die eine Berufsausbildung suchen. Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.

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