SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Achter Abschnitt

Entgeltersatzleistungen

[bis 31.12.2004:

Dritter Unterabschnitt

Unterhaltsgeld

Erster Titel

Regelvoraussetzungen

 

§ 153 Voraussetzungen

 

   Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer für die Weiterbildungsförderung anerkannten Vollzeitmaßnahme ein Unterhaltsgeld erhalten, wenn sie die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung einschließlich der Vorbeschäftigungszeit erfüllen.]

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