SGB III - Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel
Leistungen an Arbeitnehmer
Achter Abschnitt
Entgeltersatzleistungen
[bis 31.12.2004:
Dritter Unterabschnitt
Unterhaltsgeld
Dritter Titel
Anwendung von Vorschriften und Besonderheiten
§ 157 Grundsatz
Auf das Unterhaltsgeld sind die Vorschriften über das Arbeitslosengeld hinsichtlich
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der Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit,
der Höhe,
der Anrechnung von Nebeneinkommen,
des Ruhens des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen und
des Ruhens des Anspruchs bei Urlaubsabgeltung entsprechend anzuwenden, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.]
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