SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Achter Abschnitt

Entgeltersatzleistungen

[bis 31.12.2004:

Dritter Unterabschnitt

Unterhaltsgeld

Dritter Titel

Anwendung von Vorschriften und Besonderheiten

 

§ 157 Grundsatz

 

   Auf das Unterhaltsgeld sind die Vorschriften über das Arbeitslosengeld hinsichtlich

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der Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit,

der Höhe,

der Anrechnung von Nebeneinkommen,

des Ruhens des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen und

des Ruhens des Anspruchs bei Urlaubsabgeltung entsprechend anzuwenden, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.]

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