SGB III - Arbeitsförderung -
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Berechtigte
§ 17 Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer sind Personen, die
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versicherungspflichtig beschäftigt sind,
alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und
voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.
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