SGB III - Arbeitsförderung -

Erstes Kapitel

Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt

Berechtigte

 

§ 17 Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer

 

   Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer sind Personen, die

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versicherungspflichtig beschäftigt sind,

alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und

voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.

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