SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Achter Abschnitt

Entgeltersatzleistungen

Fünfter Unterabschnitt

Kurzarbeitergeld

Dritter Titel

Leistungsumfang

 

§ 178 Höhe

 

   Das Kurzarbeitergeld beträgt

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für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 Prozent,

für die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent

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der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.

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