SGB III - Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel
Leistungen an Arbeitnehmer
Achter Abschnitt
Entgeltersatzleistungen
Fünfter Unterabschnitt
Kurzarbeitergeld
Dritter Titel
Leistungsumfang
§ 178 Höhe
Das Kurzarbeitergeld beträgt
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für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 Prozent,
für die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent
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der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum.