SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Achter Abschnitt

Entgeltersatzleistungen

[bis 31.12.2004:

Siebter Unterabschnitt

Arbeitslosenhilfe

Sechster Titel

Auftragsverwaltung

 

§ 205 Auftragsverwaltung

 

   Die Bundesagentur erbringt die Arbeitslosenhilfe im Auftrag des Bundes. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann der Bundesagentur Weisungen erteilen und sie an seine Auffassung binden.]

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