SGB III - Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel
Leistungen an Arbeitnehmer
Achter Abschnitt
Entgeltersatzleistungen
[bis 31.12.2004:
Siebter Unterabschnitt
Arbeitslosenhilfe
Sechster Titel
Auftragsverwaltung
§ 205 Auftragsverwaltung
Die Bundesagentur erbringt die Arbeitslosenhilfe im Auftrag des Bundes. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann der Bundesagentur Weisungen erteilen und sie an seine Auffassung binden.]