SGB III - Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel
Leistungen an Arbeitnehmer
Neunter Abschnitt
Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
Erster Unterabschnitt
Grundsätze
§ 209 Anspruch
Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft haben
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Anspruch auf Wintergeld
a) in der Förderungszeit zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen für geleistete Arbeitsstunden (Mehraufwands-Wintergeld) und
b) in der Schlechtwetterzeit als Zuschuss zu einer Winterausfallgeld-Vorausleistung (Zuschuss-Wintergeld),
Anspruch auf Winterausfallgeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit im Anschluss an eine Winterausfallgeld-Vorausleistung,
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wenn die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Leistungen erfüllt sind.