SGB III - Arbeitsförderung -

Viertes Kapitel

Leistungen an Arbeitnehmer

Neunter Abschnitt

Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft

Erster Unterabschnitt

Grundsätze

 

§ 209 Anspruch

 

   Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft haben

<typolist type="1">

Anspruch auf Wintergeld
a) in der Förderungszeit zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen für geleistete Arbeitsstunden (Mehraufwands-Wintergeld) und
b) in der Schlechtwetterzeit als Zuschuss zu einer Winterausfallgeld-Vorausleistung (Zuschuss-Wintergeld),

Anspruch auf Winterausfallgeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit im Anschluss an eine Winterausfallgeld-Vorausleistung,

</typolist>

wenn die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und die besonderen Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Leistungen erfüllt sind.

Deutsch English

Aktuelles

Aktuell führen wir wieder unsere große Personalstudie durch, zu der wir mehr als 10.000 Teilnehmer...

mehr...

Studie zu Abfindungen und Outplacementberatung. Abfindungsfaktor im Schnitt bei 0,68

mehr...

Ihr Arbeitgeber finanziert Ihnen keine Outplacementberatung? Das KARENT Kompaktprogramm ab 2.100,-...

mehr...

Worauf legen Personalentscheider bei der Vorauswahl besonderen Wert? Wir haben nachgefragt!

mehr...

weitere News...