SGB III - Arbeitsförderung -

Fünftes Kapitel

Leistungen an Arbeitgeber

Erster Abschnitt

Eingliederung von Arbeitnehmern

Zweiter Unterabschnitt

Einstellungszuschuss bei Neugründungen

 

§ 225 Grundsatz

 

   Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, können für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen förderungsbedürftigen Arbeitnehmers auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

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