SGB III - Arbeitsförderung -
Fünftes Kapitel
Leistungen an Arbeitgeber
Erster Abschnitt
Eingliederung von Arbeitnehmern
Zweiter Unterabschnitt
Einstellungszuschuss bei Neugründungen
§ 225 Grundsatz
Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, können für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen förderungsbedürftigen Arbeitnehmers auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.