SGB III - Arbeitsförderung -
Sechstes Kapitel
Leistungen an Träger
Erster Abschnitt
Förderung der Berufsausbildung und Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen
§ 246c Förderungsfähige Maßnahmen
Förderungsfähig sind Maßnahmen, die die betriebliche Eingliederung unterstützen und über betriebsübliche Inhalte hinausgehen. Hierzu gehören Maßnahmen
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zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
zur Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie und
zur sozialpädagogischen Begleitung.
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