SGB III - Arbeitsförderung -

Sechstes Kapitel

Leistungen an Träger

Erster Abschnitt

Förderung der Berufsausbildung und Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen

 

§ 246c Förderungsfähige Maßnahmen

 

   Förderungsfähig sind Maßnahmen, die die betriebliche Eingliederung unterstützen und über betriebsübliche Inhalte hinausgehen. Hierzu gehören Maßnahmen

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zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,

zur Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie und

zur sozialpädagogischen Begleitung.

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