SGB III - Arbeitsförderung -
Sechstes Kapitel
Leistungen an Träger
Fünfter Abschnitt
Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
§ 266 Verstärkte Förderung
Für Sachkosten, pauschalierte Beiträge oder Beitragsanteile des Arbeitgebers und die Qualifizierung der zugewiesenen Arbeitnehmer können Zuschüsse in Höhe von bis zu 300 Euro pro Arbeitnehmer und Fördermonat erbracht werden, wenn
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die Finanzierung einer Maßnahme auf andere Weise nicht erreicht werden kann und
an der Durchführung der Maßnahme ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.
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