SGB III - Arbeitsförderung -

Sechstes Kapitel

Leistungen an Träger

Fünfter Abschnitt

Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

 

§ 266 Verstärkte Förderung

 

   Für Sachkosten, pauschalierte Beiträge oder Beitragsanteile des Arbeitgebers und die Qualifizierung der zugewiesenen Arbeitnehmer können Zuschüsse in Höhe von bis zu 300 Euro pro Arbeitnehmer und Fördermonat erbracht werden, wenn

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die Finanzierung einer Maßnahme auf andere Weise nicht erreicht werden kann und

an der Durchführung der Maßnahme ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.

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