SGB III - Arbeitsförderung -

Siebtes Kapitel

Weitere Aufgaben der Bundesagentur

Erster Abschnitt

Statistiken, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berichterstattung

 

§ 280 Aufgaben

 

   Die Bundesagentur hat Lage und Entwicklung der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes im allgemeinen und nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen sowie die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung zu beobachten, zu untersuchen und auszuwerten, indem sie

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Statistiken erstellt,

Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betreibt und

Bericht erstattet.

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