SGB III - Arbeitsförderung -

Neuntes Kapitel

Gemeinsame Vorschriften für Leistungen

Erster Abschnitt

Antrag und Fristen

 

§ 323 Antragserfordernis

 

   (1) Leistungen der Arbeitsförderung werden auf Antrag erbracht. Arbeitslosengeld [bis 31.12.2004: oder Arbeitslosenhilfe gelten] [ab 1.1.2005: gilt] mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung können auch von Amts wegen erbracht werden, wenn die Berechtigten zustimmen. Die Zustimmung gilt insoweit als Antrag.

 

   (2) Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Winterausfallgeld, Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und die Erstattung der vom Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Arbeitgeber schriftlich unter Beifügung einer Stellungnahme der Betriebsvertretung zu beantragen. Der Antrag kann auch von der Betriebsvertretung gestellt werden. Mit einem Antrag auf Wintergeld, Winterausfallgeld und die Erstattung der vom Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung sind die Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmer mitzuteilen, für die die Leistung beantragt wird. Einem Antrag auf Winterausfallgeld sind Aufzeichnungen über die ausgefallenen Arbeitsstunden und über die mit einem Anspruch auf eine Winterausfallgeld-Vorausleistung belegten Ausfallstunden nach Art der ausgefallenen Arbeiten, Zeitpunkt und Dauer des Arbeitsausfalles und den hiervon betroffenen Arbeitnehmern beizufügen, wenn in dem Betrieb kein Zuschuss-Wintergeld gewährt wird.

Deutsch English

Aktuelles

Aktuell führen wir wieder unsere große Personalstudie durch, zu der wir mehr als 10.000 Teilnehmer...

mehr...

Studie zu Abfindungen und Outplacementberatung. Abfindungsfaktor im Schnitt bei 0,68

mehr...

Ihr Arbeitgeber finanziert Ihnen keine Outplacementberatung? Das KARENT Kompaktprogramm ab 2.100,-...

mehr...

Worauf legen Personalentscheider bei der Vorauswahl besonderen Wert? Wir haben nachgefragt!

mehr...

weitere News...