SGB III - Arbeitsförderung -

Zehntes Kapitel

Finanzierung

Dritter Abschnitt

Umlagen

Erster Unterabschnitt

Winterbau-Umlage

 

§ 354 Grundsatz

 

   Die Mittel für das Wintergeld das Winterausfallgeld bis zur 100. Ausfallstunde und die Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung werden einschließlich der Verwaltungskosten und der sonstigen Kosten, die mit der Gewährung dieser Leistungen zusammenhängen, von den Arbeitgebern des Baugewerbes, in deren Betrieben die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist, durch Umlage aufgebracht.

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