SGB III - Arbeitsförderung -

Dreizehntes Kapitel

Sonderregelungen

Erster Abschnitt

Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands

[bis 31.12.2004:

 

§ 410 Besondere Entgeltabzüge

 

   Bei der Anwendung des § 136 Abs. 2 sind Regelungen über die gewöhnlichen gesetzlichen Abzüge vom Entgelt, die im Beitrittsgebiet gelten, nicht zu berücksichtigen, soweit sie von denen im übrigen Bundesgebiet abweichen.]

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