SGB III - Arbeitsförderung -
Dreizehntes Kapitel
Sonderregelungen
Erster Abschnitt
Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands
[bis 31.12.2004:
§ 410 Besondere Entgeltabzüge
Bei der Anwendung des § 136 Abs. 2 sind Regelungen über die gewöhnlichen gesetzlichen Abzüge vom Entgelt, die im Beitrittsgebiet gelten, nicht zu berücksichtigen, soweit sie von denen im übrigen Bundesgebiet abweichen.]