SGB III - Arbeitsförderung -
Viertes Kapitel
Leistungen an Arbeitnehmer
Sechster Abschnitt
Förderung der beruflichen Weiterbildung
§ 83 Kinderbetreuungskosten
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder des Arbeitnehmers können in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden.