Vom einfachen Zeugnis ist abzuraten

Das einfache Zeugnis erstreckt sich nach § 630 BGB nur auf Art und Dauer des Dienstverhältnisses. Angaben zur Person wie Vor- und Zuname, akademischer Grad, Beruf sowie Ausstellungsdatum und Unterschrift des Arbeitnehmers müssen aus dem Zeugnis hervorgehen. Die Art der Tätigkeit ist genau und vollständig zu beschreiben, so dass sich ein zukünftiger Arbeitgeber ein Bild über die wahrgenommenen Aufgaben machen kann.

Das einfache Zeugnis (ohne Aussage zu Leistung und Verhalten) ist bei Führungskräften nur äußerst selten zu finden. Von einem solchen Zeugnis ist abzuraten. Es könnte zu dem vernichtenden Urteil führen, dass über die Leistung der Führungskraft nichts (Positives) zu berichten ist. Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zu, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis wünscht. Nach Erhalt eines einfachen Zeugnisses kann noch ein qualifiziertes Zeugnis gefordert werden.

weiter zu: [das qualifizierte Zeugnis]

Deutsch English

Aktuelles

Aktuell führen wir wieder unsere große Personalstudie durch, zu der wir mehr als 10.000 Teilnehmer...

mehr...

Studie zu Abfindungen und Outplacementberatung. Abfindungsfaktor im Schnitt bei 0,68

mehr...

Ihr Arbeitgeber finanziert Ihnen keine Outplacementberatung? Das KARENT Kompaktprogramm ab 1.950,-...

mehr...

Worauf legen Personalentscheider bei der Vorauswahl besonderen Wert? Wir haben nachgefragt!

mehr...

weitere News...