Die Regel: das qualifizierte Zeugnis

Enthält das Zeugnis Angaben über Leistung und Führung, handelt es sich um ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis. Die Erstreckung auf Leistung und Führung erfolgt nur, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt (§ 630 Satz 2 BGB).

Das qualifizierte Zeugnis ist bei Geschäftsführern und Führungskräften (aber auch bei qualifizierten Angestellten) die Regel.


Die folgenden Seiten befassen sich deshalb ausschließlich mit diesem Zeugnistyp. Bei der Beurteilung der Leistung ist zu erläutern, wie die Führungskraft die ihr vertraglich obliegenden Aufgaben erfüllt hat. Die Angaben zur Führung betreffen das Sozialverhalten, vor allem gegenüber Vorgesetzten und Kollegen.

Sie sollten grundsätzlich auf der Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses bestehen. Alles andere wirft ein sehr schlechtes Licht auf Sie.

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In unseren Büros in ganz Deutschland beraten wir Sie gerne hinsichtlich der [Prüfung] oder [Erstellung] Ihres qualifizierten Arbeitszeugnisses. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen hierzu haben. [Kontakt]

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