Ablauf und Durchführung einer KARENT Transfergesellschaft

Sind sich Betriebsrat und Arbeitgeber über die Details einer Transfergesellschaft und des Sozialplanes einig, kann mit der Durchführung begonnen werden. Wichtig ist uns, dass alle Mitarbeiter von Beginn an gut beraten und betreut werden.  Wir führen Informationsveranstaltungen im Betrieb durch und bieten ggf. eine Sprechstunde zu den Inhalten des Dreiseitigen Vertrages an. Nach Möglichkeit sollte auch der nach §216a SGBIII vorgeschriebene Profilingworkshop  noch vor dem Beginn der Transfergesellschaft stattfinden, da er dann von der Agentur für Arbeit gefördert wird.

Nach dem Übertritt in die Transfergesellschaft erhalten die Mitarbeiter einen Ansprechpartner in der Personalbetreuung bei KARENT und die Beratung zur beruflichen Neuorientierung beginnt. Hierzu bieten wir Einzelberatungen und Gruppenworkshops zu verschiedenen Themen an. In den ersten ca. 4 Wochen wird die berufliche Zielsetzung und ein professioneller Lebenslauf erarbeitet. Dann können die Mitarbeiter mit individuellen Weiterbildungen beginnen und der KARENT Jobsearch beginnt mit der Suche nach passenden freien Stellen.

Die folgenden Seiten beantworten Ihnen weitere Details zum Ablauf einer KARENT Transfergesellschaft: >> Dreiseitigen Vertrag verstehen

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