Ablauf einer

Transfergesellschaft

Sind sich Betriebsrat und Arbeitgeber über die Details einer Transfergesellschaft und des Sozialplanes einig, kann mit der Durchführung begonnen werden. Wichtig ist uns, dass alle Mitarbeiter von Beginn an gut beraten und betreut werden. Wir führen Informationsveranstaltungen im Betrieb durch und bieten ggf. eine Sprechstunde zu den Inhalten des Dreiseitigen Vertrages sowie ggf. eine Beratungshotline an.

Unmittelbar nach Übertritt solle die Beratung zur beruflichen Neuorientierung beginnen. Hierzu bieten wir Einzelberatungen und Gruppenworkshops zu verschiedenen Themen an. In den ersten ca. vier Wochen werden die berufliche Zielsetzung und ein professioneller Lebenslauf erarbeitet. Dann können die Mitarbeiter mit individuellen Weiterbildungen beginnen und der KARENT Research beginnt mit der Suche nach passenden, freien Stellen.

1. Angebot Verstehen

Mitarbeiter, denen der Übertritt in eine Transfergesellschaft angeboten wird, sind häufig unsicher, ob Sie das Angebot annehmen sollen. Gerade die so genannten "Dreiseitigen Verträge" sind auf Grund der Gesetzeslage komplex und erklärungsbedürftig.

Ganz zu Anfang einer Transfergesellschaft sollte immer eine Informationsveranstaltung und eine Sprechstunde im Betrieb stehen.

Unsere Experten stellen KARENT vor und erläutern, was eine Transfergesellschaft für den Einzelnen bedeutet. Wir nehmen uns Zeit, bis alle Fragen beantwortet sind. In den folgenden Tagen erhalten die Mitarbeiter dann ihre individuellen Angebote in Form eines "Dreiseigen Vertrages". Um Rückfragen hierzu zu beantworten, sollte ein Mitarbeiter aus der Personalabteilung des Arbeitgebers oder aber ein Experte von KARENT im Rahmen einer Sprechstunde für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der Zeitplanung sollten die Mitarbeiter 3-5 Werktage Zeit haben, sich für das Angebot von KARENT zu entscheiden. Auch sollte die Durchführung des Profiling-Workshops (siehe Punkt 3) so eingeplant werden, dass dieser noch vor Beginn der Transfergesellschaft stattfinden kann.

In der Regel entscheiden sich über 90% der Mitarbeiter für das Angebot einer KARENT Transfergesellschaft. Ist schnelle Rechtssicherheit gewünscht, so kann mit Hilfe von "Turbo Optionen" im Sozialplan eine Quote von nahezu 100% erreicht werden.

2. Personal-Betreuung

Bei KARENT wird jede Transfergesellschaft von einem Projektmanager betreut, der für alle kaufmännischen Aspekte und das Reporting des Projektes verantwortlich ist.

Der Projektmanager ist zentrale Schnittstelle zu den Mitarbeitern, zum Betriebsrat, zum Arbeitgeber und zur Agentur für Arbeit seines Projektes.

Die Mitarbeiter der Transfergesellschaft haben somit einen Ansprechpartner in allen Fragen der Gehaltsabrechnung, des Qualifizierungsbudgets, für die Genehmigung von Urlaub und für die Abrechnung im Falle von Krankheit. Der Projektmanager nimmt auch die Kündigungen entgegen und genehmigt Praktika bei fremden Arbeitgebern.

"Hallo Frau Biema, wir hatten gestern Sitzung im Betriebsrat. Alle sind mit den Fortschritten sehr zufrieden. Auch aus dem Kollegenkreis kam nur positive Rückmeldungen.
Ganz herzlichen Dank!"

Betriebsrat Metso Düsseldorf

3. Profiling-Workshop

Der Profiling-Workshop sollte möglichst frühzeitig vor Beginn einer Transfergesellschaft, Transferagentur oder eines Gruppenoutplacements durchgeführt werden. Der Profiling-Workshop besteht aus zwei Tagen, die hintereinander, aber auch in zeitlichem Abstand von 1-2 Wochen durchgeführt werden können.

Das Profiling ist Voraussetzung für die Förderung durch die Agenturen für Arbeit.

Wir empfehlen i.d.R. eine Teilnehmerzahl von 8-10 Personen, damit der Trainer individuell auf die Fragen jedes Einzelnen eingehen kann.
Am ersten Tag lernen die Teilnehmer mit ihrer neuen Situation umzugehen, eine Selbstanalyse durchzuführen und ein Bild ihrer weiteren beruflichen Zukunft zu entwickeln.
Am zweiten Tag steht der eigentliche Bewerbungsprozess im Mittelpunkt. Es geht um die Erstellung eines Lebenslaufes und um konkrete Methoden der erfolgreichen Bewerbung.

Eine beispielhafte Agenda unseres Profiling-Workshops finden Sie hier:
Profiling Agenda

4. Beratung und Betreuung

In der Regel treten die Mitarbeiter kurze Zeit nach dem Profiling-Workshop in die Transfergesellschaft ein. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie regelmäßig von "Ihrem" Berater betreut, der auch schon das Profiling durchgeführt hat.

In der Transfergesellschaft KLASSIK werden die Mitarbeiter in wöchentlichen Einzelberatungen bei der beruflichen Neuorientierung begleitet.

Jeder Berater betreut maximal 25 Teilnehmer. Die Beratung kann daher sehr individuell auf den Einzelnen eingehen und die Geschwindigkeit und Inhalte der jeweiligen Situation anpassen. Zusätzlich bieten wir Workshops zu speziellen Themen an, sei es im Umgang mit einer Schwerbehinderung, den Besonderheiten des Bewerbens im Alter 55+ oder für Teilnehmer mit der Zielsetzung einer Selbständigkeit.

In der Transfergesellschaft PUR findet die Beratung in halbtägigen Workshops statt.

Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung des Lebenslaufes und einer tragfähigen Bewerbungsstrategie sowie der Umgang mit den Vermittlungsangeboten des KARENT Jobsearch. 

5. Aktive Vermittlung

Jede Transfergesellschaft wird von einem Jobsearch Team begleitet. Ca. vier bis sechs Wochen nach Beginn der Transfergesellschaft sollten die Lebensläufe und persönlichen Zielsetzungen der Klienten erarbeitet sein, so dass der Jobsearch mit seiner Arbeit beginnen kann.

In einem ersten Schritt werden sämtliche relevanten Arbeitgeber in der Region identifiziert und eine zentrale Zielfirmenrecherche erstellt. Größere Arbeitgeber und Abreitgeber aus unserem Netzwerk kontaktieren wir persönlich. Eine Vielzahl kleinerer Arbeitgeber kontaktieren wir schriftlich. Dabei stellen wir jeweils die Profile der Mitarbeiter vor und können so meist zahlreiche freie Stellen ermitteln.

Die Berater und/ oder die Klienten nehmen dann den Kontakt zu den passenden Arbeitgebern auf und stellen sich dort vor. Auf diese Vorstellungsgespräche bereiten wir die Klienten u.a. mit Hilfe von Videotrainings vor.

Außerdem suchen wir regelmäßig in aktuellen Jobbörsen und Tageszeitungen nach passenden, freien Stellen, die in einer Projektdatenbank gespeichert werden, zu der sowohl die Berater als auch die Klienten über unser Intranet Zugang erhalten.

6. Berufliche Qualifizierung

Zielgerichtete Weiterbildung erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt

In vielen Fällen verbessern sich die Chancen auf einen passenden neuen Arbeitsplatz durch eine berufliche Weiterbildung erheblich. Die Zeit in der Transfergesellschaft kann und soll daher für zielgerichtete Weiterbildung genutzt werden.

Um das geeignete Weiterbildungsangebot für jeden Einzelnen zu ermitteln, wird daher zunächst immer das Ausbildungs- und Erfahrungsprofil mit dem Anforderungsprofil potentieller Arbeitgeber abgeglichen. Dann suchen wir aus der Vielzahl der Möglichkeiten nach geeigneten Angeboten, um die Qualifizierungslücke zu schließen. KARENT ist dabei nicht an bestimmte Weiterbildungsträger gebunden, so dass wir für jeden Fall das beste Angebot auswählen können.

Art und Umfang von Weiterbildungsmaßnahmen können sehr unterschiedlich sein. Manche Schulungen umfassen mehrere Monate in Vollzeit, andere nur wenige Tage insgesamt.

Der Erfolg einer Maßnahme steht und fällt mit der Motivation der Teilnehmer. Wir beteiligen daher die Klienten aktiv am Auswahlprozess, sind offen für eigene Vorschläge und schreiben auch niemandem die Teilnahme vor.

7. Der Austritt

Findet ein Mitarbeiter einer Transfergesellschaft eine neue Beschäftigung, so kann er das Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft kurzfristig kündigen.

Kommt es im Rahmen der neuen Beschäftigung zu Problemen beim neuen Arbeitgeber, so kann der Mitarbeiter problemlos wieder in die Transfergesellschaft zurückkehren. Dabei spielt es keine Rolle, ob der neue Arbeitgeber im Rahmen der Probezeit gekündigt hat oder ob der Mitarbeiter von sich aus den neuen Arbeitgeber verlassen will. Die Zeit beim neuen Arbeitgeber wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben allerdings auf die Laufzeit der Transfergesellschaft angerechnet.

Sind im Sozialplan sog. Sprinterprämien vereinbart, so kommen diese zur Auszahlung, wenn die ursprüngliche Befristung des Vertrages mit der Transfergesellschaft endet oder wenn der Mitarbeiter auf sein Rückkehrrecht in die Transfergesellschaft verzichtet.

Scheidet der Mitarbeiter wegen Fristablaufs aus der Transfergesellschaft aus, ohne eine neue Beschäftigung gefunden zu haben, so wechselt er in die Arbeitslosigkeit. Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldbezuges werden dabei durch die Zeit in einer Transfergesellschaft nicht beeinflusst.