Die Gründung einer Transfergesellschaft dauert nur wenige Tage

Sobald sich Betriebsrat und Arbeitgeber einig sind, dauert die Einrichtung einer Transfergesellschaft durch einen erfahrenen Träger wie KARENT nur wenige Tage. Denn eine Transfergesellschaft muss weder eingetragen noch genehmigt werden. Erforderlich ist lediglich die Anmeldung bei der Agentur für Arbeit auf dem vorgeschriebenen Formular.

Welche Vorraussetzungen bestehen für eine Transfergesellschaft?

Vereinfacht lässt sich sagen, dass jede Restrukturierung, die einen Sozialplan oder eine Massenentlassungsanzeige erfordert, i.d.R. auch die Vorraussetzungen für eine Transfergesellschaft erfüllt. So müssen mindestens 6 Arbeitnehmer oder 5% der Belegschaft von einer Restrukturierung betroffen sein, damit eine Transfergesellschaft eingerichtet werden kann - selbst wenn dann nur ein einzelner Mitarbeiter in die Transfergesellschaft übertritt.

Was ist eine Transfergesellschaft?

Eine Transfergesellschaft bietet Mitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz verlieren, einen befristeten Arbeitsvertrag an. Die Mitarbeiter scheiden bei ihrem alten Arbeitgeber aus und werden rechtlich gesehen Mitarbeiter des Trägers. Die Mitarbeiter arbeiten jedoch nicht, sondern befinden sich in Kurzarbeit. Der Träger zahlt ihnen daher das Kurzarbeitergeld aus und stockt dieses i.d.R. auf 80-90% des letzten Nettogehaltes auf. Außerdem bietet er den Mitarbeitern die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung an und vermittelt ihnen neue Arbeitsplätze. Die Mitarbeiter scheiden aus der Transfergesellschaft aus, sobald sie entweder einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben oder der befristete Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft ausläuft.  

Die Transfergesellschafts-Tour führt Sie in 5 Schritten durch die Planung.

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