Die Transfergesellschaft aus Sicht des Mitarbeiters
Aus Erfahrung wissen wir, welche Fragen Mitarbeiter vor, aber auch direkt nach dem Wechsel in eine Transfergesellschaft bewegen und dass allgemein eine große Verunsicherung herrscht. Unsere Internetseiten sollten Ihnen die meisten Fragen beantworten.
Bietet man Ihnen den Wechsel in eine KARENT Transfergesellschaft an, so gibt es in der Regel einen Berater vor Ort, der Ihnen behilflich ist und Ihnen den Dreiseitigen Vertrag und alle weiteren Fragen erläutert. Jeder Zeit können Sie auch direkt Kontakt mit einem unserer Büros oder Ihrem Personalbetreuer bei KARENT aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ist der Wechsel in eine Transfergesellschaft überhaupt sinnvoll?
Die Antwort hierauf hängt vor allem von Ihren individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und den Regelungen des Sozialplanes ab: >> finanzielle Überlegungen
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitarbeiter der Transfergesellschaft?
Zwar müssen Sie in der Transfergesellschaft nicht arbeiten, trotzdem erwarten wir, dass Sie sich aktiv einbringen. >> Rechte und Pflichten
Wie ist mein Versicherungsstatus?
Im Prinzip ändert sich an Ihrem Versicherungsstatus in der Transfergesellschaft nichts, mit wenigen Ausnahmen. >> Sozialversicherung
Muss ich in einer Zeitarbeitsfirma als Leiharbeiter arbeiten?
Bei KARENT verleihen wir grundsätzlich keine Transfergesellschaftsmitarbeiter an andere Unternehmen. Auch erwarten wir von niemandem, derartige Angebote anzunehmen. >> Leih- und Zeitarbeit
Was tut KARENT für meine berufliche Zukunft?
Wir bereiten Sie auf den Bewerbungsprozess vor, suchen nach passenden freien Stellen und suchen gemeinsam mit Ihnen das passende Weiterbildungsangebot aus. >> berufliche Zukunft
Und was passiert nach der Transfergesellschaft?
Sobald Sie eine neue Beschäftigung gefunden haben, endet Ihr Arbeitsverhältnis mit KARENT. Scheiden Sie zum Ablauf der Befristung aus erhalten Sie Arbeitslosengeld I.