Transfergesellschaft

aus Sicht der Mitarbeiter

Aus Erfahrung wissen wir, welche Fragen Mitarbeiter vor, aber auch direkt nach dem Wechsel in eine Transfergesellschaft bewegen und dass allgemein eine große Verunsicherung herrscht. Unsere Internetseiten sollten Ihnen die meisten Fragen beantworten.

Bietet man Ihnen den Wechsel in eine KARENT Transfergesellschaft an, so gibt es in der Regel einen Berater vor Ort, der Ihnen behilflich ist und Ihnen den Dreiseitigen Vertrag und alle weiteren Fragen erläutert. Jeder Zeit können Sie auch direkt Kontakt mit einem unserer Büros oder Ihrem Personalbetreuer bei KARENT aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Finanzielle Überlegungen

Lohnt sich der Wechsel in die Transfergesellschaft?

Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie abwägen, welche Leistungen Ihnen aus dem Sozialplan zustehen, wenn Sie nicht in die Transfergesellschaft wechseln und welche Leistungen Sie im Vergleich dazu in der Transfergesellschaft erhalten. Entscheidend ist, wie lange Sie benötigen, um aus eigener Kraft und ohne fremde Unterstützung eine passende neue Position zu finden.

In vielen Sozialplänen ist der Wechsel in eine Transfergesellschaft mit einem Teilverzicht auf Abfindung oder verkürzten Kündigungsfristen verbunden. Wenn das auch in Ihrem Fall so ist, müssen Sie sich überlegen, wie schnell Sie auf eigene Faust, womöglich noch während der Kündigungsfrist oder aber nach kurzer Arbeitslosigkeit eine neue passende Beschäftigung finden. Sind sie hier sehr zuversichtlich oder haben Sie sogar schon passende Angebote, ist der Wechsel in die Transfergesellschaft i.d.R. wenig sinnvoll. Nehmen Sie die höhere Abfindung und wechseln Sie in Ihren neuen Job.

Sind Ihre Aussichten auf eine neue Beschäftigung unsicher, sollten Sie in die Transfergesellschaft wechseln.

In der Regel werden Sie Ihre Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz weniger gut einschätzen können. Aber auch wenn der Sozialplan keinen oder nur einen geringen Verzicht auf Abfindung oder Kündigungsfrist vorsieht, ist der Wechsel in die Transfergesellschaft fast immer empfehlenswert.

Da die Zeit in der Transfergesellschaft Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verbraucht, gewinnen Sie wertvolle Zeit für Ihre berufliche Neuorientierung und damit Sicherheit in einer schwierigen Situation.

Auch steigen Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz deutlich, denn Sie werden von professionellen Beratern begleitet und KARENT sucht für Sie aktiv im verdeckten Arbeitsmarkt nach freien Stellen. Außerdem können Sie die Zeit in der Transfergesellschaft nutzen, um sich beruflich weiterzubilden. Auch dadurch steigern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Meine Rechte und Pflichten in der Transfergesellschaft

Als Mitarbeiter einer Transfergesellschaft sind Sie rechtlich ein ganz normaler Mitarbeiter mit den üblichen Rechten und Pflichten, wie in jedem anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auch. D.h. Sie haben Anspruch auf regelmäßige Gehaltszahlungen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Obwohl Sie Ihren Tagesablauf weitgehend frei gestalten können, müssen Sie trotzdem Ihren Urlaub beantragen und sich bei Krankheit ganz normal krank melden.

Allerdings befinden Sie sich in Kurzarbeit 0 und erhalten Transferkurzarbeitergeld. Das bedeutet für Sie, dass Sie keinen regelmäßigen Arbeitsplatz haben, zu dem Sie jeden Tag kommen müssen, sondern in der Regel zu Hause sind und Ihren Tagesablauf weitgehend frei gestalten können.

Sie sind allerdings verpflichtet, zu den vereinbarten Workshops, Bewerbertrainings und Terminen mit Ihrem Berater zu kommen. Haben Sie sich für eines der Weiterbildungsangebote entschieden, müssen Sie an der Weiterbildung dann auch teilnehmen. Außerdem müssen Sie sich aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Längere Urlaube sind daher nur mit unserer Genehmigung möglich.

Wie ist mein Versicherungsstatus?

Im Prinzip ändert sich an Ihrem Versicherungsstatus in der Transfergesellschaft nichts, mit wenigen Ausnahmen. 

Die Sozialversicherungsleistungen werden direkt von uns an die Sozialversicherungsträger überwiesen und erscheinen nicht als Abzug auf Ihrem Gehaltsauszug. Sie sind und bleiben trotzdem voll versichert.

Ihr Rentenversicherungsbeitrag wird von uns weiterhin gezahlt. Die Höhe des Beitrages bezieht sich auf ein Bemessungsentgelt in Höhe von 80% des vorherigen regulären Einkommens und zwar unabhängig von der tatsächlichen Gehaltshöhe in der Transfergesellschaft.

In der Kranken- und Pflegeversicherung ändert sich für Sie nichts. Je nach Ausgestaltung des Sozialplanes und der Gehaltshöhe kann es allerdings bei privat Krankenversicherten in Ausnahmefällen zu einem Wechsel in die zuständige Krankenkasse kommen.

Voller Anspruch auf Arbeitslosengeld auch bei Wechsel in die Transfergesellschaft.

Obwohl wir als Träger für Sie keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abführen, bleiben Sie voll versichert. D.h. dass Sie nach dem Ausscheiden aus der Transfergesellschaft Arbeitslosengeld in der gleichen Höhe erhalten, als wären Sie direkt und ohne Umweg über die Transfergesellschaft in die Arbeitslosigkeit gewechselt.

Weil es hierzu viele Fragen gibt, verdeutlichen wir dies an einem konkreten Beispiel.
Betrug Ihr Netto zuletzt 2.000,-€ pro Monat, so erhalten Sie in der Transfergesellschaft i.d.R. 1.600,-€ bzw.  den Prozentsatz gem. Sozialplan. Nach dem Ausscheiden aus der Transfergesellschaft erhalten Eltern 1.340,-€ und kinderlose Arbeitnehmer 1.200,-€ Arbeitslosengeld pro Monat.

Muss ich in eine Zeitarbeitsfirma?

Bei KARENT verleihen wir grundsätzlich keine Transfergesellschaftsmitarbeiter an andere Unternehmen. Auch erwarten wir von niemandem, derartige Angebote anzunehmen. 

Auch suchen wir nicht aktiv nach Stellen in der Zeitarbeit, um dann den Mitarbeitern unserer Transfergesellschaften den Wechsel in Zeitarbeitsstellen nahezulegen.

Unser Ziel ist es, Sie ausschließlich in normal bezahlte und möglichst feste Stellen zu vermitteln. Die Erfahrung zeigt ohnehin, dass die Entlohnung in der Transfergesellschaft häufig höher ist, als bei der Mehrzahl der angebotenen Zeitarbeitsstellen.

Natürlich ist die Zeitarbeit sehr vielschichtig und bietet auch sinnvolle und vernünftig entlohnte Stellen an. Auf solche Chancen machen wir Sie aufmerksam, wenn sie sich ergeben. Denn häufig kann sich aus solchen Zeitarbeitsstellen mittelfristig auch der Wechsel in die Festanstellung ergeben.

Was tut KARENT für meine berufliche Zukunft?

Wir bereiten Sie auf den Bewerbungsprozess vor, suchen nach passenden freien Stellen und suchen gemeinsam mit Ihnen das passende Weiterbildungsangebot aus. 

Unser gemeinsames Ziel ist, dass Sie einen neuen Arbeitsplatz finden, der zu Ihnen und Ihren beruflichen und privaten Zielen passt.

Dazu müssen wir zunächst verstehen, welche beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen Sie mitbringen und welche privaten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Aus Ihren Erfahrungen und Rahmenbedingungen ergeben sich ein oder zwei realistische Zielpositionen.

Gezielte berufliche Qualifizierung, Bewerbungstrainings und die Suche nach freien Stellen im verdeckten Arbeitsmarkt verbessern Ihre Chancen deutlich.

Gemeinsam überlegen wir, welche Weiterbildungsmaßnahme Ihre Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz verbessern kann. Die letzte Entscheidung über das ob und wie der Weiterbildung liegt dann (im Rahmen des Budgets) bei Ihnen.

In Bewerbungstrainings und/ oder Einzelberatungen lernen Sie sich professionell zu bewerben. Sie erstellen mit unserer Hilfe einen zeitgemäßen Lebenslauf und lernen, sich im Bewerbungsgespräch gut zu "verkaufen".

Gleichzeitig beginnt unser Jobsearchteam mit der Suche nach freien Stellen im offenen und verdeckten Arbeitsmarkt. Wir sprechen alle passenden Arbeitgeber in der Region an. Zu vielen dieser Arbeitgeber werden wir bereits aus anderen Projekten im Kontakt stehen. Die gefundenen freien Stellen werden in einer Datenbank gesammelt, zu der Sie und Ihr KARENT Berater per Internet Zugang erhalten.

Und was passiert nach der Transfergesellschaft?

Sobald Sie eine neue Beschäftigung gefunden haben, endet Ihr Arbeitsverhältnis mit KARENT. Scheiden Sie zum Ablauf der Befristung aus, erhalten Sie Arbeitslosengeld I.

Wenn Sie eine neue Stelle gefunden haben, müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit der KARENT Transfergesellschaft zum letzten Tag vor Antritt der neuen Stelle kündigen. Hierzu reicht eine E-Mail an die Projektbetreuung.

Sie haben nach einer Kündigung automatisch - im Rahmen der vereinbarten Befristung - ein Rückkehrrecht in die Transfergesellschaft. Sollte es bei dem neuen Arbeitgeber Probleme geben, weil man Ihnen in der Probezeit kündigt oder aber auch, weil Sie feststellen, dass die neue Stelle nicht Ihren Vorstellungen entspricht, kommen Sie einfach zu KARENT zurück.