Nutzen Sie einen Transfersozialplan

Wenn Stellenabbau unvermeidlich wird, beraten wir Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Gestaltung und Umsetzung eines Transfer-Sozialplanes und bei der Projektierung von geförderten Outplacementmaßnahmen und Transfergesellschaften.

Zunächst benötigen die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter eine finanzielle Absicherung für die Zeit des Übergangs. Viel wichtiger ist aber mittelfristig eine neue berufliche Perspektive im ersten Arbeitsmarkt.

Die nach §110 SGB geförderte Outplacementberatung soll noch während der Beschäftigung beim freisetzenden Arbeitgeber den Mitarbeitern neue Chancen im ersten Arbeitsmarkt eröffnen.

Die nach §111 SGB geförderte Transfergesellschaft ermöglicht den Betroffenen, den Bezug von Arbeitslosengeld um bis zu einem Jahr zu verlängern und diese Zeit für eine aktive Vermittlung und/ oder die vorbereitende Qualifizierung zu nutzen.

Wir unterstützen Ihre Mitarbeiter und Kollegen bei Restrukturierungen. Wir beraten HR Manager und Betriebsräte. Wir sind AZAV zertifiziert und beantragen die Förderung durch die Agenturen für Arbeit für unsere Auftraggeber.

Abfindungssozialplan oder Transfersozialplan?

Wir beraten Betriebsräte und Arbeitgeber bei der Verhandlung von Sozialplänen

Die Verhandlung eines Sozialplanes und Interessenausgleichs bei einer Reorganisation erfordert viel Fingerspitzengefühl, Erfahrung und Verhandlungsgeschick. Nur wenige Betriebsräte und Personaler verfügen dabei über umfassende Erfahrung und ausreichende Kenntnisse der komplexen Materie und aktuelles Wissen über die Rechtslage.

Beide Seiten fahren daher gut damit, erfahrene Berater hinzuzuziehen, um das für alle Beteiligten bestmögliche Ergebnis zu erzielen. "Gute" Sozialpläne und Interessenausgleiche berücksichtigen die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die unterschiedlichen Interessen der betroffenen Mitarbeiter gleichermaßen. Dabei sollte grundsätzlich der Sozialplan verabschiedet sein, bevor die Einigung auf einen Interessenausgleich erfolgt.

Abfindungssozialplan oder Transfersozialplan?

Oft erleben wir Diskussionen, ob ein "Abfindungssozialplan" oder ein "Transfersozialplan" mit Transfergesellschaft die bessere Wahl ist. Ein gelungener Sozialplan bietet hingegen den Mitarbeitern die Optionen an, die ihrer individuellen Situation am besten gerecht werden. So benötigt ein älterer Familienvater eine andere Absicherung und Betreuung sowie Qualifizierungsangebote als ein junger Single. Beide fallen jedoch unter den selben Sozialplan.

Wir helfen Ihnen Lösungen zu finden, die für den Einzelnen die richtige Kombination aus sozialer Absicherung, Qualifizierung, Beratung und aktiver Vermittlung in eine neue Beschäftigung bietet und alle gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.