Wir beraten Betriebsräte und Arbeitgeber bei der Verhandlung von Sozialplänen

Die Verhandlung eines Sozialplanes und Interessenausgleichs bei einer Reorganisation erfordert viel Fingerspitzengefühl, Erfahrung und Verhandlungsgeschick. Nur wenige Betriebsräte und Personaler verfügen dabei über umfassende Erfahrung und ausreichende Kenntnisse der komplexen Materie und aktuelles Wissen über die Rechtslage.

Beide Seiten fahren daher gut damit, erfahrene Berater hinzuzuziehen, um das für alle Beteiligten bestmögliche Ergebnis zu erzielen. "Gute" Sozialpläne und Interessenausgleiche berücksichtigen die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die unterschiedlichen Interessen der betroffenen Mitarbeiter gleichermaßen. Dabei sollte grundsätzlich der Sozialplan verabschiedet sein, bevor die Einigung auf einen Interessenausgleich erfolgt.

Abfindungssozialplan oder Transfersozialplan?

Oft erleben wir Diskussionen ob ein "Abfindungssozialplan" oder ein "Transfersozialplan" mit Transfergesellschaft die bessere Wahl ist. Ein gelungener Sozialplan bietet hingegen den Mitarbeitern die Optionen an, die ihrer individuellen Situation am besten gerecht werden. So benötigt ein älterer Familienvater eine andere Absicherung und Betreuung sowie Qualifizierungsangebote als ein junger Single. Beide fallen jedoch unter den selben Sozialplan.

Wir helfen Ihnen Lösungen zu finden, die für den Einzelnen die richtige Kombination aus sozialer Absicherung, Qualifizierung, Beratung und aktiver Vermittlung in eine neue Beschäftigung bietet und alle gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.

Wir bieten Ihnen bundesweit die gemeinsame Beratung durch einen Experten für Transferleistungen und einen Arbeitsrechtler, um für Sie und die betroffenen Mitarbeiter die besten Lösungen zu erarbeiten und die richtige Verhandlungsstrategie zu entwickeln. Die Kosten für die Beratung von Betriebsräten mus dabei i.d.R. der Arbeitgeber tragen.

Rufen Sie uns gerne an und klären Sie erste Fragen: >>Kontakt

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