Gestaltung von Sozialpan und Interessenausgleich

Bei der Gestaltung von Sozialplänen und der Verhandlung eines Interessenausgleiches ist Erfahrung mit den Interessen der Beteiligten und das notwendige Fingerspitzengefühl sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite erforderlich.

Einerseits sollen die von Freisetzung betroffenen Arbeitnehmer möglichst umfassend unterstützt werden, andererseits müssen im Interesse der Sicherung der verbleibenden Arbeitsplätze die Gesamtkosten der Maßnahme kalkulierbar bleiben.
Wir beraten Sie, wie unter den gegebenen Umständen unter Nutzung der Fördermittel die beste Lösung für den Betrieb und die Mitarbeiter erzielt werden kann und informieren Sie über die üblichen Beträge und Vorgehensweisen.
Für eine erste unverbindliche Information stehen wir Ihnen sowohl telefonsich als auch persönlich gerne zur Verfügung. [Kontakt]

In Kürze werden Sie hier einige Sozialpläne als Beispiel und zur Einführung in die Materie finden.

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