Häufig gilt es, eine Vielzahl von Mitarbeiter:innen zeitnah und gleichzeitig freizusetzen. Wenn keine Zeit für eine klassische Abbaumaßnahme mit Sozialplan und Interessenausgleich bleibt oder eine Bestandsschutz BV existiert, helfen wir Unternehmen, ein Freiwilligen-Programm zu planen und umzusetzen.
Entscheidend für den Erfolg eines Freiwilligen Programms sind neben einer sozial ausgewogenen und attraktiven Angebotsstruktur erfahrene und geübte Verhandlungsführer sowie ein verbindliches Vorgehen und eine klare Projektorganisation.
Wir beraten hinsichtlich des Prozesses, der internen Organisation und der Angebotsstruktur und führen die Trennungs- und Verhandlungsgespräche mit den betroffenen Mitarbeiter:innen. Hierzu sind typischerweise 2–5 Gesprächsrunden pro Person bis zum Abschluss der Aufhebungsverträge erforderlich.
Unsere umfangreiche Erfahrung und Beraterdichte hat es uns in Referenzprojekten bereits ermöglicht, innerhalb von nur 6 Wochen bundesweit mehrere hundert Mitarbeiter:innen zu beraten und über 75 % erfolgreich zum Ausscheiden zu bewegen. Auf Wunsch ergänzen wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner EY die Beratung rechtsverbindlich um steuerliche sowie arbeits- und rentenrechtliche Aspekte. Dies kann gerade bei langjährigen Mitarbeiter:innen die Akzeptanz von Aufhebungsangeboten deutlich erhöhen. Häufig empfiehlt sich auch, die Beratung der einzelnen Mitarbeiter:innen um eine Perspektivenberatung bis hin zur Outplacementberatung zu ergänzen.
Im Bereich des Trennungsmanagements kommt uns auch unsere Erfahrung aus unseren Transfergesellschaften zugute, denn auch dort gilt es regelmäßig, möglichst viele Mitarbeiter:innen zum Übertritt zu bewegen – wobei wir Übertrittsquoten zwischen 90–100 % erreichen.