Die Gründung einer Transfergesellschaft
dauert nur wenige Tage
Sobald sich Betriebsrat und Arbeitgeber einig sind, dauert die Einrichtung einer Transfergesellschaft durch einen erfahrenen Träger wie KARENT nur wenige Tage. Denn eine Transfergesellschaft muss weder eingetragen noch genehmigt werden. Erforderlich ist lediglich die Anmeldung bei der Agentur für Arbeit auf dem vorgeschriebenen Formular.
Welche Voraussetzungen bestehen für eine Transfergesellschaft?
Vereinfacht lässt sich sagen, dass jede Restrukturierung, die einen Sozialplan oder eine Massenentlassungsanzeige erfordert, i.d.R. auch die Voraussetzungen für eine Transfergesellschaft erfüllt. So müssen mindestens sechs Arbeitnehmer oder 5% der Belegschaft von einer Restrukturierung betroffen sein, damit eine Transfergesellschaft eingerichtet werden kann - selbst wenn dann nur ein einzelner Mitarbeiter in die Transfergesellschaft übertritt.
Was ist eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft bietet Mitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz verlieren, einen befristeten Arbeitsvertrag an. Die Mitarbeiter scheiden bei ihrem alten Arbeitgeber aus und werden, rechtlich gesehen, Mitarbeiter des Trägers. Die Mitarbeiter arbeiten jedoch nicht, sondern befinden sich in Kurzarbeit. Der Träger zahlt ihnen daher das Kurzarbeitergeld aus und stockt dieses i.d.R. auf 80-90% des letzten Nettogehaltes auf. Außerdem bietet er den Mitarbeitern die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung an und vermittelt ihnen neue Arbeitsplätze. Die Mitarbeiter scheiden aus der Transfergesellschaft aus, sobald sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben.
Kosten Finanzierung und Rechtliches
Die Kosten einer Transfergesellschaft setzen sich aus den Kosten für die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter einerseits und den Kosten des Trägers für Qualifizierung, Verwaltung und Vermittlung anderseits zusammen. Dabei trägt die Agentur für Arbeit über das Transferkurzarbeitergeld einen Großteil der Lohn- und Gehaltskosten, während der Träger der Transfergesellschaft alle anderen Kosten tragen muss und diese an den alten Arbeitgeber weiterbelastet. Zu einer ersten Abschätzung dient folgende Faustformel: Eine typische Transfergesellschaft kostet den Arbeitgeber pro Monat Laufzeit in etwa halb so viel wie ein Monat regulärer Beschäftigung.
Remanenz-Kosten
Das Transferkurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit beträgt 60-67% der regulären Nettobezüge. Es wird jedoch nicht für Feiertage oder Urlaubstage gezahlt. Die Kosten für diese Tage, die Lohnnebenkosten sowie eine Aufstockung des Nettogehaltes auf meist 80-95% trägt der alte Arbeitgeber. Diese Kosten werden als Remanenzkosten bezeichnet.
Verwaltungs-Kosten
Die Transfergesellschaft berechnet für die Verwaltung und Abwicklung der Transfergesellschaft i.d.R. eine Pauschale in einer Größenordnung von 90-100 Euro pro Monat und Mitarbeiter
Wir unterstützen Ihre Mitarbeiter und Kollegen bei Restrukturierungen. Wir beraten HR Manager und Betriebsräte. Wir sind AZAV zertifiziert und beantragen die Förderung durch die Agenturen für Arbeit für unsere Auftraggeber.
Profiling
Vor Übertritt in die Transfergesellschaft müssen die Mitarbeiter ein so genanntes Profiling nach §110 SGBIII durchlaufen.
Betreuung, Beratung und Vermittlung
Damit die Mitarbeiter erfolgreich einen neuen Arbeitsplatz finden, werden sie auf den Bewerbungsprozess vorbereitet, bei den Bewerbungen begleitet und erhalten Vermittlungsangebote zu passenden, freien Stellen. In diesem Punkt unterscheiden sich Transfergesellschaften im Leistungsangebot erheblich.
Grundsätzlich müssen die Mitarbeiter das Profiling nach §110 SGBIII durchlaufen, danach beginnt die Betreuung in der Transfergesellschaft. Bei KARENT bieten wir hierzu zwei Varianten an. In der kostengünstigeren Transfergesellschaft PUR werden die Mitarbeiter in Gruppen von 12-20 Mitarbeitern betreut und geschult, während in der Transfergesellschaft KLASSIK eine individuelle Einzelbetreuung wie im Outplacement erfolgt.
Qualifizierung
Die Zeit in der Transfergesellschaft sollte für die berufliche Weiterbildung genutzt werden. Hierzu bietet der Träger den Mitarbeitern entsprechende Schulungen und Kurse an. Es empfiehlt sich hierzu, ein eigenes Budget vorzusehen, damit diese Kosten transparent bleiben.
Finanzierungs Modelle
Sobald Sie unsere Kalkulation für Ihr Projekt erhalten haben, sollten Sie die verschiedenen Finanzierungsoptionen prüfen. Ob eine Transfergesellschaft finanziert werden kann, hängt von den betrieblichen Rahmenbedingungen und den Präferenzen der Mitarbeiter ab. Grundsätzlich sollte hierzu vor Unterzeichnung des Sozialplans eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erzielt werden. Lassen Sie sich daher vor Abschluss des Sozialplans von uns beraten.
Gerne beraten wir Sie als Betriebsrat oder HR-Manager bei Ihrem anstehenden Projekt und geben Ihnen eine erste Indikation für die voraussichtlichen Kosten.
Transfer-Sozialplan
Nachdem Sie sich Klarheit über die Kosten und die Möglichkeiten der Finanzierung einer Transfergesellschaft verschafft haben, sollte diese Einigung möglichst klar und verständlich in einem Sozialplan festgehalten werden.
Aus zahlreichen Projekten wissen wir, dass es hierbei häufig zu Unstimmigkeiten oder aus Unwissenheit über die Details zu unscharfen Formulierungen und damit zu Problemen in der Umsetzung kommen kann. Wir möchten Ihnen daher an dieser Stelle einige Hinweise geben.
Dreiseitiger Vertrag
Steht der Sozialplan und ist die Finanzierung geklärt, müssen jetzt noch die Vereinbarungen mit KARENT als Träger der Transfergesellschaft in einem Vertrag festgehalten und ein sog. dreiseitiger Vertrag vereinbart werden.
Der Vertrag zwischen KARENT und dem alten Arbeitgeber regelt die Leistungen, die KARENT für die Mitarbeiter erbringen muss und enthält unter anderem auch eine Regelung über die Besicherung der Lohn- und Gehaltszahlungen. Eine Sicherheitsleistung muss für die gesamten anfallenden Kosten (abzgl. Kurzarbeitergeld) erfolgen. Dies kann über einen Treuhänder, über eine Bankbürgschaft oder - bei kleineren Projekten - über eine Vorauszahlung erfolgen.