Transfergesellschaft
aus Sicht der Mitarbeiter
Aus Erfahrung wissen wir, welche Fragen Mitarbeiter vor, aber auch direkt nach dem Wechsel in eine Transfergesellschaft bewegen und dass allgemein eine große Verunsicherung herrscht. Unsere Internetseiten sollten Ihnen die meisten Fragen beantworten.
Bietet man Ihnen den Wechsel in eine KARENT Transfergesellschaft an, so gibt es in der Regel einen Berater vor Ort, der Ihnen behilflich ist und Ihnen den Dreiseitigen Vertrag und alle weiteren Fragen erläutert. Jeder Zeit können Sie auch direkt Kontakt mit einem unserer Büros oder Ihrem Personalbetreuer bei KARENT aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Finanzielle Überlegungen
Lohnt sich der Wechsel in die Transfergesellschaft?
Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie abwägen, welche Leistungen Ihnen aus dem Sozialplan zustehen, wenn Sie nicht in die Transfergesellschaft wechseln und welche Leistungen Sie im Vergleich dazu in der Transfergesellschaft erhalten. Entscheidend ist, wie lange Sie benötigen, um aus eigener Kraft und ohne fremde Unterstützung eine passende neue Position zu finden.
Meine Rechte und Pflichten in der Transfergesellschaft
Als Mitarbeiter einer Transfergesellschaft sind Sie rechtlich ein ganz normaler Mitarbeiter mit den üblichen Rechten und Pflichten, wie in jedem anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auch. D.h. Sie haben Anspruch auf regelmäßige Gehaltszahlungen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Obwohl Sie Ihren Tagesablauf weitgehend frei gestalten können, müssen Sie trotzdem Ihren Urlaub beantragen und sich bei Krankheit ganz normal krank melden.
Wie ist mein Versicherungsstatus?
Im Prinzip ändert sich an Ihrem Versicherungsstatus in der Transfergesellschaft nichts, mit wenigen Ausnahmen.
Die Sozialversicherungsleistungen werden direkt von uns an die Sozialversicherungsträger überwiesen und erscheinen nicht als Abzug auf Ihrem Gehaltsauszug. Sie sind und bleiben trotzdem voll versichert.
Ihr Rentenversicherungsbeitrag wird von uns weiterhin gezahlt. Die Höhe des Beitrages bezieht sich auf ein Bemessungsentgelt in Höhe von 80% des vorherigen regulären Einkommens und zwar unabhängig von der tatsächlichen Gehaltshöhe in der Transfergesellschaft.
In der Kranken- und Pflegeversicherung ändert sich für Sie nichts. Je nach Ausgestaltung des Sozialplanes und der Gehaltshöhe kann es allerdings bei privat Krankenversicherten in Ausnahmefällen zu einem Wechsel in die zuständige Krankenkasse kommen.
Muss ich in eine Zeitarbeitsfirma?
Bei KARENT verleihen wir grundsätzlich keine Transfergesellschaftsmitarbeiter an andere Unternehmen. Auch erwarten wir von niemandem, derartige Angebote anzunehmen.
Auch suchen wir nicht aktiv nach Stellen in der Zeitarbeit, um dann den Mitarbeitern unserer Transfergesellschaften den Wechsel in Zeitarbeitsstellen nahezulegen.
Unser Ziel ist es, Sie ausschließlich in normal bezahlte und möglichst feste Stellen zu vermitteln. Die Erfahrung zeigt ohnehin, dass die Entlohnung in der Transfergesellschaft häufig höher ist, als bei der Mehrzahl der angebotenen Zeitarbeitsstellen.
Natürlich ist die Zeitarbeit sehr vielschichtig und bietet auch sinnvolle und vernünftig entlohnte Stellen an. Auf solche Chancen machen wir Sie aufmerksam, wenn sie sich ergeben. Denn häufig kann sich aus solchen Zeitarbeitsstellen mittelfristig auch der Wechsel in die Festanstellung ergeben.
Was tut KARENT für meine berufliche Zukunft?
Wir bereiten Sie auf den Bewerbungsprozess vor, suchen nach passenden freien Stellen und suchen gemeinsam mit Ihnen das passende Weiterbildungsangebot aus.
Unser gemeinsames Ziel ist, dass Sie einen neuen Arbeitsplatz finden, der zu Ihnen und Ihren beruflichen und privaten Zielen passt.
Dazu müssen wir zunächst verstehen, welche beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen Sie mitbringen und welche privaten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Aus Ihren Erfahrungen und Rahmenbedingungen ergeben sich ein oder zwei realistische Zielpositionen.
Und was passiert nach der Transfergesellschaft?
Sobald Sie eine neue Beschäftigung gefunden haben, endet Ihr Arbeitsverhältnis mit KARENT. Scheiden Sie zum Ablauf der Befristung aus, erhalten Sie Arbeitslosengeld I.
Wenn Sie eine neue Stelle gefunden haben, müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit der KARENT Transfergesellschaft zum letzten Tag vor Antritt der neuen Stelle kündigen. Hierzu reicht eine E-Mail an die Projektbetreuung.
Sie haben nach einer Kündigung automatisch - im Rahmen der vereinbarten Befristung - ein Rückkehrrecht in die Transfergesellschaft. Sollte es bei dem neuen Arbeitgeber Probleme geben, weil man Ihnen in der Probezeit kündigt oder aber auch, weil Sie feststellen, dass die neue Stelle nicht Ihren Vorstellungen entspricht, kommen Sie einfach zu KARENT zurück.